Zum 1. September tritt die neue Friedhofs- und Friedhofsgebührenordnung in Kraft.
Folgende Änderungen sollen hier kurz benannt werden:
Wir haben die Friedhofsgebühren erhöht, weil dies aufgrund der Inflation und Preissteigerungen notwendig geworden ist.
Einige Änderungen betreffen die Gestaltung der Gräber:
Der Friedhof ist ein Ort in der Mitte von Sachsen, der als grüne Oase zum Verweilen einlädt. Wir tragen Sorge dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt. Deswegen können Gräber künftig nicht mehr vollständig mit einer Grabplatte abgedeckt werden. Wir haben großes Verständnis für den Wunsch nach einer solchen Abdeckung, gerade auch, weil man seinen Angehörigen mit der Grabpflege nicht zur Last fallen möchte. Es gibt aber auch Alternativen mit einer pflegeleichten Bepflanzung. Floristen und Gärtner in unserem Gemeindegebiet beraten bestimmt gerne.
Bereits genehmigte Grabmäler sind von diesen Neuerungen nicht betroffen.
Splitt und Kies dürfen nur noch innerhalb des Grabes ausgebracht werden.
In den letzten Jahren hat außerdem ein Trend zur Urnenbeisetzung eingesetzt. Deswegen bieten wir nun
neben der Beisetzung von Urnen in Urnengräbern (kleinere Gräber mit Einfassung; die Grabpflege liegt bei den Angehörigen) oder in bestehenden Erdgräbern eine neue Bestattungsform an: Pflegefreie Urnenrasenreihengräber. Dazu haben wir ein eigenes Grabfeld entlang der Friedhofsmauer
(gegenüber vom Pfarr- & Gemeindehaus) ausgewiesen. Dieses Grabfeld wird vom Friedhofsträger
gemäht und gepflegt. Urnen werden der Reihe nach beigesetzt. Eine Grabplatte mit dem Vor- und
Nachnamen und dem Geburts- und Sterbetag markiert die Stelle der Beisetzung. Damit dieses Urnenfeld
ein einheitliches Gesicht bekommt, sind die Art des Gesteins und der Schrift vorgegeben. Eine individuelle Gestaltung ist deshalb nicht möglich, auch nicht die Gestaltung mit Blumen oder anderen Dekorationen.
Diese Art der Bestattung könnte gerade für diejenigen interessant sein, die keine Angehörigen haben oder die ihren Angehörigen keinerlei Pflegeaufwand zumuten wollen.
Bei Fragen zur Friedhofsordnung und den Gebühren können Sie sich gerne ans Pfarramt wenden.
Die aktuelle Friedhofsordnung finden Sie hier: